1. Anmeldung/Bestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bieten Sie der GolfculTour GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird schriftlich bestätigt. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Abmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.
Golfcultour GmbH hat die Zahlungen ihrer Kunden über Reisegarant bei der Generali Versicherung AG unter der Mitgliedsnummer 110428 abgesichert.
Zusammen mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein zugesandt.
Die Kundengelder sind versichert bei Reisegarant.
2. Zahlung
Bei Vertragsabschluß werden Anzahlungen wie folgt fällig: 10% des Reisepreises, mindestens € 52,- pro Person. Zur Absicherung der Kundengelder hat GolfculTour eine Insolvenzversicherung bei der Reisegarant Generali Versicherung AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen zugeschickt. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise, wie gebucht, durchgeführt wird, spätestens jedoch 15 Tage vor Beginn der Reise. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der GolfculTour GmbH bzw. per Scheck.
Danach versenden wir die Reiseunterlagen. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. GolfculTour kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor. Alle Preise sind in €uro.
3. Leistungen, Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Reiseprogramm und den in der Reisebestätigung gemachten Angaben. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Vor Vertragsabschluß kann GolfculTour jederzeit eine Änderung des Programms vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
a) Sonderwünsche Sonderwünsche nimmt GolfculTour nur entgegen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. GolfculTour bemüht sich Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Programm beschrieben sind, wie z. B. einer Verlängerung des Aufenthaltes zu entsprechen. Bei Verlängerung am Zielort oder nach rechtzeitiger Absprache mit GolfculTour und dem Hotelier, trägt der Reisende die Kosten für die Verlängerung bzw. Umbuchung. b) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen Fällen nicht in Anspruch genommen werden, wird sich GolfculTour bei den Leistungsträgern um die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bemühen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Leistungen unerheblich sind. GolfculTour ist berechtigt, 20 % des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluß zu ändern. Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Wechselkursschwankungen von mehr als 5 % ein vom Katalogpreis abweichendes Angebot an den Reisenden abzugeben. Er hat den Reisenden bei Angebotsabgabe auf mögliche Wechselkursschwankungen hinzuweisen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, wird GolfculTour Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GolfculTour. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen, wie höhere Gewalt (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen) nicht antreten, die von GolfculTour nicht zu vertreten sind, kann GolfculTour angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reiseprogrammen bekantgegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens eigener Reisedokumente unterbrochen wird. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: Bei allen Programmen als Gruppenreise oder mit Eigenanreise mit Reisebausteinen (Hotels, Exkursionen, Greenfees)
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2.Tag vor Reiseantritt 100 %
pro Person des jeweiligen Reisepreises, mindestens jedoch 30 €uro.
Bei Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von €uro 30,- zuzüglich der angefallenen Stornokosten.
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. GolfculTour kann dem widersprechen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung der anderen Reiseteilnehmer einer Gruppe erfolgt.
6. Rücktritt und Kündigung durch GolfculTour GolfculTour kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch GolfculTour vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. GolfculTour kann bis 3 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten,
a) bei Nichterreichen einer im Programm ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. b) wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten für GolfculTour deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass dies für GolfculTour im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis zurück.
7. Gewährleistung/Schadenersatz GolfculTour steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für: • Eine gewissenhafte Reisevorbereitung. • Eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Hotels, Beförderungsunternehmen, etc.) • Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Reiseprogramm angegebenen Reisedienstleistungen, sofern GolfculTour nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung des Programmes gemacht hat. a) Minderung des Reisepreises Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn, Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen. b) Schadenersatz Das Recht des Reisenden auf Schadenersatz bleibt unberührt.
8. Haftung Die Haftung der GolfculTour für vertragliche Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern GolfculTour nur wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen GolfculTour ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. GolfculTour haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als solche fakultative gekennzeichnet werden.
9. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
Der Reisende wird gebeten, auf die Gültigkeit seiner Reisedokumente (Pass, Personalausweis) selbst zu achten.
10. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur folge. Die Daten, die GolfculTour von den Reisenden erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von GolfculTour GmbH, Hohenfelder Str. 3, 56068 Koblenz, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutz geschützt.
11. Abtretungsverbot Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber GolfculTour an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltend-machung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für Klagen gegen GolfculTour GmbH ist Koblenz.
13. Versicherungen Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von GolfculTour angebotenen Reisen, keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer solchen Versicherung sowie weitergehende Versicherungen.
14. Druckfehler
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Februar 2008.
15. Reiseveranstalter GolfculTour GmbH, Hohenfelder Str. 3, 56068 Koblenz, Tel. 0261-911 45 66, Fax 0261- 911 45 67, www.golfcultour.de Geschäftsführer: Hannelore Kraus Handelsregistereintragung: AG Koblenz HRB 6618 Ust-IdNr. DE 219131605 |